Ablauf Immobilienverkauf – von der ersten Idee bis zum Notartermin

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Wer sich zum Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses entschließt, steht vor vielen Fragen. Welche Unterlagen werden benötigt, wie findet man den richtigen Preis und was passiert eigentlich beim Notar? Im Folgenden erfahren Sie, wie ein typischer Verkaufsprozess aussieht – von der Vorbereitung bis zur Übergabe an den Käufer. So behalten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses den Überblick.

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Schritt 1: Bewertung, Dokumentation, Verkaufsstrategie

Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf ist eine präzise Marktwertanalyse entscheidend. Ein überhöhter Preis kann potenzielle Käufer abschrecken, während ein zu niedriger Preis finanzielle Verluste bedeutet. Ein Experte berücksichtigt den Zustand und die Lage der Immobilie, die aktuelle Nachfrage in Dortmund und Umgebung sowie vergleichbare Angebote, um einen angemessenen Preis festzulegen. Gleichzeitig werden alle notwendigen Dokumente zusammengestellt.

Dazu zählen beispielsweise der Grundbuchauszug, Baupläne oder Grundrisse, die Berechnung der Wohnfläche, der Energieausweis sowie bei Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Teilungserklärung. Diese Unterlagen ermöglichen es, Fragen von Banken, Notaren und Käufern schnell zu klären. Anschließend wird die Verkaufsstrategie entwickelt. Überlegungen betreffen die Zielgruppe, die Geschwindigkeit des Verkaufs und den optimalen Verkaufszeitpunkt. Daraus resultieren Preisrahmen und der Vermarktungszeitraum.

Schritt 2: Präsentation, Online-Präsenz, Besichtigungen

Ein aussagekräftiges Exposé mit hochwertigen Fotos, ansprechenden Texten und klaren Grundrissen hebt die Vorzüge Ihrer Immobilie hervor. Ergänzt durch alle relevanten Informationen bildet es die Basis für Anzeigen auf Online-Portalen, der Webseite des Maklers und möglicherweise weiteren Plattformen.

Wenn die ersten Anfragen eingehen, trennt ein Makler durch Bonitätsprüfungen ernsthafte Interessenten von den übrigen, klärt offene Fragen und vereinbart Besichtigungstermine. In dieser Phase ist die Entlastung für Sie als Eigentümer besonders wichtig. Anstatt täglich Anrufe und E-Mails zu beantworten, Anfahrtswege zu organisieren und sich mit wiederkehrenden Fragen zu beschäftigen, haben Sie einen Ansprechpartner, der den Überblick behält und Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert.

Schritt 3: Verhandlungen, Vertragsabschluss, Notartermin

Sobald konkrete Kaufangebote vorliegen, beginnen die Verhandlungen. Neben dem Kaufpreis sind auch der Übergabetermin, mögliche Renovierungsarbeiten oder die Übernahme von Einbauten von Bedeutung. Der Makler vermittelt zwischen den Parteien, schafft Transparenz und hilft, eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Sobald eine Einigung erzielt ist, erstellt der Notar den Kaufvertragsentwurf.

Sie erhalten diesen rechtzeitig zur Prüfung, offene Fragen können mit dem Makler und dem Notar besprochen werden. Beim Notartermin liest der Notar den Vertrag vor, erläutert die Inhalte und mit den Unterschriften von Käufer und Verkäufer wird der Eigentumsübergang besiegelt. Nach der Beurkundung erfolgen die Kaufpreiszahlung und schließlich die Schlüsselübergabe. Oft wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände, übergebene Dokumente und den Zustand der Immobilie festhält. Damit ist der Verkaufsprozess offiziell abgeschlossen.

„Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und professionelle Unterstützung wünschen, sind wir gerne für Sie da“, sagt Angelika Heubel-Christ, Inhaberin von Immobilien CHRIST in Dortmund. „Wir organisieren den gesamten Prozess, koordinieren alle Beteiligten und behalten Termine sowie Dokumente im Blick. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Verkauf, damit Sie entspannt in den nächsten Lebensabschnitt starten können.“



 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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