Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden
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Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Sollten sich Partner bei einer Trennung nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, dass einer von ihnen beim Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragt. Dies soll verhindern, dass eine Partei die Entscheidung über einen langen Zeitraum blockiert. Allerdings sind mit einer Zwangsversteigerung oft erhebliche Nachteile verbunden.
Finanzielle Einbußen sind unvermeidlich
Im Vergleich zu einem normalen Verkauf bringt eine Zwangsversteigerung meist deutlich weniger Erlös. Der erzielte Preis liegt oft um 30 Prozent unter dem eigentlichen Marktwert, da Interessenten nach günstigen Gelegenheiten suchen und Unsicherheiten über den Zustand oder die Nutzung des Objekts bestehen. „Beide Ex-Partner verlieren dadurch viel Geld – ein Verlust, der in einer ohnehin schwierigen Situation nicht notwendig ist“, erklärt Angelika Heubel-Christ von Immobilien CHRIST in Dortmund.
Verlust der Entscheidungsfreiheit
Bei einer Zwangsversteigerung wird die Kontrolle über die Immobilie abgegeben. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter bestimmt den Wert des Objekts, und die Versteigerung erfolgt unter Bedingungen, die die Beteiligten kaum beeinflussen können. „Im schlimmsten Fall führt das zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis, den man bei einem freien Verkauf nie akzeptiert hätte“, so Heubel-Christ.
Alternative Lösungswege
Statt eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen, gibt es oft bessere Optionen. Eine Möglichkeit ist die Hinzuziehung eines Mediators. Einige Immobilienmakler verfügen über eine Mediationsausbildung. „Auch Makler ohne diese Zusatzqualifikation können in Immobilienfragen vermitteln und für beide Seiten eine faire Lösung finden“, meint Heubel-Christ.
Eine weitere Option ist die Auszahlung eines Partners, sodass der andere die Immobilie behält. Dabei sollten die finanziellen Belastungen berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Immobilienkredit noch nicht vollständig abbezahlt ist. „Die Bank muss zustimmen, dass der verbleibende Partner den Kredit weiter bedienen kann“, erläutert Heubel-Christ.
Auch eine vorübergehende Vermietung kann eine Lösung sein, beispielsweise wenn sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist. „Es ist wichtig, dass das ehemalige Paar gut zusammenarbeitet, um die Immobilie effektiv zu verwalten, und sich von einem Immobilienprofi beraten lässt“, rät Heubel-Christ.
Ein einvernehmlicher Verkauf ist oft die beste Lösung. Wenn sich beide Parteien darauf einigen, die Immobilie gemeinsam zu veräußern, kann sie zu einem marktgerechten Preis verkauft werden. „Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess professionell begleiten“, betont Heubel-Christ.
Schlussfolgerung
Eine Zwangsversteigerung im Falle einer Trennung sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und unnötigen Stress verursacht. „Wer frühzeitig mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater spricht, kann eine individuell passende Lösung finden und den bestmöglichen Weg für beide Ex-Partner wählen“, empfiehlt Heubel-Christ.
Unsicher, welche Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie die beste ist? Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine optimale Lösung für Ihre Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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