Eigentümerwechsel beim Hauskauf: So bleibt der Versicherungsschutz lückenlos
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Mit dem Kauf einer Immobilie gehen nicht nur Schlüssel und Eigentum in neue Hände über. Auch bestehende Versicherungsverträge können eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei der Wohngebäudeversicherung gelten gesetzliche Regeln für den Eigentümerwechsel. Käufer sollten deshalb frühzeitig klären, welche Police weiterläuft, welche Verträge persönlich gebunden sind und wo neuer Schutz nötig wird. So lassen sich Versicherungslücken rund um Übergabe und Grundbucheintrag vermeiden und unnötige Unsicherheiten von Anfang an vermeiden.
Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel: Was bleibt bestehen?
Beim Verkauf eines versicherten Hauses übernimmt der Käufer automatisch die Rechte und Pflichten der bestehenden Sachversicherung. „Der Vertrag der Wohngebäudeversicherung bleibt auch nach dem Verkauf bestehen und wird auf den neuen Eigentümer übertragen“, erklärt Angelika Heubel-Christ, Inhaberin von Immobilien CHRIST in Dortmund. Das bedeutet, dass das Gebäude weiterhin durch den bestehenden Vertrag geschützt ist. Der Versicherer muss jedoch umgehend über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Nach dem Kauf haben Käufer das Recht, den bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Sie können dies entweder sofort oder zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode tun. „Dieses Kündigungsrecht gilt einen Monat nach dem Erwerb oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von der Versicherung erfährt“, so Heubel-Christ. Vor einer Kündigung sollte sichergestellt werden, dass eine neue Gebäudeversicherung ohne Unterbrechung beginnt, um den Schutz nahtlos fortzusetzen.
Wichtige Verträge bei der Übergabe: Was zu beachten ist
Zusätzlich zur Gebäudeversicherung sollten Käufer überlegen, welche weiteren Absicherungen notwendig sind. Eine private Haftpflichtversicherung kann Risiken abdecken, die mit dem Eigentum verbunden sind, jedoch variiert der Umfang je nach Vertrag. „Bei vermieteten Immobilien oder großen Grundstücken kann eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig sein“, rät Heubel-Christ, um mögliche Haftungsrisiken abzudecken.
Es ist wichtig, den Versicherungsbedarf nicht erst nach dem Einzug zu überprüfen. Verkäufer und Käufer sollten festhalten, welche Versicherungen bestehen, welche Schäden abgedeckt sind, wann Beiträge fällig werden und ob bereits Schäden gemeldet wurden. Auch der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs sollte dem Versicherer schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Nach dem Kauf: Versicherungsschutz überprüfen und anpassen
Ein übernommener Versicherungsvertrag ist nicht immer ideal für den neuen Eigentümer. „Käufer sollten prüfen, ob die Versicherungssumme, die abgedeckten Gefahren und die Selbstbeteiligung zum Gebäude passen“, empfiehlt Heubel-Christ. Besonders Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen sind nicht in jedem Vertrag automatisch enthalten.
Bei Modernisierungen, Anbauten oder Änderungen in der Nutzung des Hauses sollte der Versicherer informiert werden. Solche Veränderungen können den Versicherungsbedarf beeinflussen. Eine rechtzeitige Überprüfung sorgt für Klarheit und verhindert unbemerkte Risiken.
Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz beim Immobilienkauf? Wir helfen Ihnen dabei, wichtige Aspekte frühzeitig zu erkennen und den Übergang reibungslos zu gestalten. Kontaktieren Sie uns!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner / Bild erstellt mit OpenAI ChatGPT
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